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BFH, 31.08.1995 - I E 1/95 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erkennbarkeit des Rechtsschutzziels als Voraussetzung für die Erinnerung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.06.1989 - X E 6/89
Kostenansatz - Erinnerung - Rechtsschutzziel - Benennung
Auszug aus BFH, 31.08.1995 - I E 1/95
Der Kostenschuldner hat keinen Anspruch darauf, daß das Gericht das Rechenwerk des Kostenbeamten in vollem Umfang nachprüft (im einzelnen BFH-Beschluß vom 9. Juni 1989 X E 6/89, BFHE 156, 401, BStBl II 1989, 626, m. w. N.).
- BFH, 05.11.1997 - XI E 2/97 Da sich der Erinnerungsführer gegen die seiner Meinung nach willkürliche Zugrundelegung eines Streitwerts von 8 000 DM wendet, ist auch das von ihm verfolgte Rechtsschutzziel hinreichend erkennbar (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 I E 1/95, BFH/NV 1996, 244;… vom 20. Oktober 1995 IX E 1/95, BFH/NV 1996, 167).